Die Kurzzeitpflege ist ein Angebot des Attergauer Seniorenheimes, welches der Entlastung von pflegenden Angehörigen und der ambulanten Dienste, dem „Schnuppern“, der Überbrückung bei der Suche eines Heimplatzes oder der Erholung nach einem Krankenhausaufenthalt dient.
Es stehen drei Wohneinheiten für 4 Kurzzeitpflegegäste zur Verfügung ( zwei Ein-Personen-Wohneinheiten und eine Zwei-Personen Wohneinheit).
Pro Jahr können bei Verfügbarkeit bis zu 3 Monate Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.
Vor der Anmeldung ist der Pflegebedarf zwischen der Heim-und Pflegeleitung und den pflegenden Personen abzuklären.
Auf dieser Basis wird ein vorläufiger Tagsatz festgelegt.
Die Mindestpflegegebühr entspricht in der Höhe dem Tagsatz der gesetzlichen Pflegestufe 4.
Sollten im Verlauf der Pflege oder durch ein laufendes Pflegegeldverfahren höhere Bedarfe oder Vergütungen für die Pflegeleistung festgestellt werden, so werden diese im Nachhinein auf den vereinbarten Tagsatz aufgeschlagen.
Jeder Bewohner ist in der Kurzzeitpflege als Selbstzahler zu führen. Davon unbeschadet kann bei den geeigneten Stellen um eine Förderung (z.B.: Bundessozialamt) angesucht werden. Aufgrund der aktuellen Richtlinien ist eine Heimaufnahme in Oberösterreich ab der Pflegestufe 4 möglich.
Daher wird zumindest der dieser Pflegestufe entsprechende Betrag als Pflegezuschlag verrechnet.
LEISTUNGSUMFANG:
Der Leistungsumfang entspricht dem Leistungsumfang der Dauerpflege im Attergauer Seniorenheim => siehe Leistungsbeschreibung
Kurzform
- Überlassung der Wohneinheit / eines Teiles einer Wohneinheit inkl. TV ·
- Mitbenutzung der Gemeinschaftsräume
- Grundbetreuung
- Vollverpflegung
- Reinigung der Wohneinheit
- Pflege entsprechend des individuell festgestellten Pflegebedarfes
Ausgenommen sind:
- Reinigung der Leibwäsche und der Oberbekleidung.
- Markierung der persönlichen Kleidungsstücke
Entsprechend markierte Kleidung kann gegen einen Reinigungsbeitrag gewaschen und gebügelt werden. Das Attergauer Seniorenheim sorgt unter dem Primat der freien Arztwahl für die allgemeine ärztliche und medikamentöse Betreuung. Die Kosten gehen zu Lasten des Bewohners, soweit sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Leistungsänderungen sind soweit zulässig, als sie der BewohnerIn zumutbar sind, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind.
Entgelt:
Der Tagsatz für o.g. Leistungen richtet sich nach der Höhe der Pflegebedarfseinstufung, welche bei Vertragsabschluss vorab geschätzt und bis drei Tage nach Antritt des Aufenthaltes endgültig festgelegt wird.
Das Tagesentgelt wird aufgegliedert in folgende Komponenten:
- Hotelkomponente
- Grundbetreuung
- Lebensmitteleinsatz
Der Tagsatz wird mit dem Pflegegeldaufschlag (80% des Bundespflegegeldsatzes) privat verrechnet.
Mindestentgelt: Tagsatz zuzüglich Mindestpflegezugschlag (=80% Pflegegeld Stufe 4) und zuzüglich 10% Mehrwertsteuer
Die aktuellen Tagsätze sind im Downloadbereich verfügbar.
Bei Vertragserrichtung ist eine Vorauszahlung in der Höhe von € 250,00 (entspricht in Worten Zweihundertfünfzig Euro) zu entrichten. Die Reservierung gilt als verbindlich vereinbart, sobald die Anzahlung auf einem Konto der Marktgemeinde eingegangen ist.
Förderung:
Das Land Oberösterreich gewährt ab 1. Jänner 2021einen Zuschuss zur Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen der Altenpflege in Oberösterreich.
Es handelt sich dabei um einen Zuschuss für Personen, die einen Kurzzeitpflegeaufenthalt in einer stationären Einrichtung in Oberösterreich (Alten- und Pflegeheim) in Anspruch nehmen. Ersetzt werden die tatsächlichen Kosten, jedoch maximal 30 Euro für jeden begonnenen Kurzzeitpflegetag. Der Zuschuss wird für höchstens 21 Kurzzeitpflegetage pro Kalenderjahr gewährt.
Detaillierte Informationen (Voraussetzungen, Antragstellung, Ablauf, etc…) sowie die Richtlinien und das Antragsformular finden Sie unter:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/247048.htm
Antragsformular Zuschuss Kurzzeitpflege Land Oberösterreich
Checkliste Kurzzeitpflege.pdf