Heimaufnahme Dauer-und Kurzzeitpflege

Langzeitpflege

In die Langzeitpflege können alte und hochbetagte, pflegebedürftige Menschen, die zu Hause nicht mehr alleine zurechtkommen und bei denen eine Unterstützung durch die Betreuung zu Hause/ Tageszentren nicht mehr ausreicht, aufgenommen werden. Für Menschen, die um Förderung beim SHV ansuchen ist für eine Aufnahme mindestens Pflegegeldstufe 4 erforderlich. Es gelten die Regelungen und die Durchführungskriterien des SHV Vöcklabruck.

Kurzzeitpflege

Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen wollen, zur Rehabilitation und Erholung nach einem Krankenhausaufenthalt bzw. als Wiedereinstiegshilfe für eine selbständige Lebensführung zu Hause gibt es für alte Menschen, die Unterstützung brauchen, – nach Maßgabe freier Plätze - die Möglichkeit der Kurzzeitpflege (mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 6 Wochen bei einer Jahres-Gesamtaufenthaltsdauer von maximal 3 Monaten).
Auch ein Probewohnen, um die Entscheidung eines Einzuges in ein Alten- und Pflegeheim zu erleichtern ist möglich.

Ausschlusskriterien

  • Neurologische und psychiatrische Krankheitsbilder mit schwerer Selbst- und/oder Fremdgefährdung, wo Anhaltungsmaßnahmen notwendig sind Psychiatrische Krankheitsbilder, die andauernde und/oder kurzfristige ärztliche Anwesenheit erfordern
  • In unserem Pflegeheim können nur HeimbewohnerInnen aufgenommen werden, deren Erkrankung keine dauernde ärztliche Anwesenheit oder besondere medizinische Voraussetzungen (z.B. Beatmung) erfordert.

Voraussetzungen für die Aufnahme von Personen, die eine physische oder psychische Beeinträchtigung aufweisen:

Außer den oben genannten Voraussetzungen keine.